Dr. jur. S.Grollmütz, P.Mastaliers & Partner
Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Sozialrecht und Versicherungsrecht

Rechstgebiete



§ Arbeitsrecht


Das Arbeitsrecht erstreckt sich auf Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie zwischen Tarifvertragsparteien (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften). Es enthält unter anderem Schutzvorschriften zur regulären Beschäftigung, Ausbildung, Teilzeit- und Heimarbeit.

Die wesentlichsten Inhalte des Arbeitsrechtes sind Konflikte in einem bestehendem Arbeitsverhältnis, wie Streitigkeiten aus dem Tarifvertrag, Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche oder Meinungsverschiedenheiten über Zeugniserteilung.

Rechtsanwälte für Arbeitsrecht

Peter Mastaliers
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ina Schulze
Fachanwalt für Arbeitsrecht


§ Baurecht


Das Baurecht regelt alle Fragen über die Errichtung, Änderung und Beseitigung von Gebäuden.
Es wird unterschieden zwischen dem privaten und öffentlichen Baurecht.

Privates Baurecht: Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau beteiligten Personen, wie z. B. Bauherr, Architekt etc.

Öffentliches Baurecht: Prüfung der Zulässigkeit von Bauvorhaben unter Berücksichtigung der jeweiligen nachbarrechtlichen Belange und den Belangen der Allgemeinheit.

Rechtsanwälte für Baurecht



§ Eherecht


Als Teilgebiet des Familienrechtes befasst sich das Eherecht mit dem Inhalt (eheliche Rechte und Pflichten, Namensrecht, eheliches Güterrecht), Abschluss und die Auflösung (Ehescheidung, Aufhebung und Nichtigkeit) der Ehe.

Rechtsanwälte für Eherecht

Dr. jur. Siegmar Grollmütz
Fachanwalt für Familienrecht


§ Eheliches Güterrecht


Im Allgemeinen werden durch das eheliche Güterrecht die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten untereinander und gegenüber Dritten geregelt. Dabei geht es um die gesetzlichen und vertraglichen Güterstände, Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft und Gütertrennung. Die Gestaltung von Eheverträgen stellt ein breites praktisches Anwendungsgebiet des ehelichen Güterrechtes dar. Da der Abschluss eines Ehevertrages mit weitreichenden persönlichen und finanziellen Folgen verbunden ist, empfiehlt es sich, vor Vertragsabschluss einen Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren.

Rechtsanwälte für Eheliches Güterrecht

Dr. jur. Siegmar Grollmütz Fachanwalt für Familienrecht


§ Erbrecht


Im Rahmen des Erbrechtes stehen insbesondere Probleme der gesetzlichen und testamentarischen Erbfolge, der Testamentgestaltung, des Pflichtteilsrechtes, des Pflichtteilsergänzungsrechtes, der vorweggenommenen Erbfolge sowie die Gestaltung entsprechender Überlassungsverträge im Vordergrund.

Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten im Erbrecht ist es besonders wichtig, neben der Erkenntnis des eigenen erbrechtlichen Status auch in genügender Weise Vorsorge durch eine individuell geeignete erbrechtliche Gestaltung zu treffen.

Rechtsanwälte für Erbrecht

Dr. jur. Siegmar Grollmütz
Fachanwalt für Erbrecht


§ Familienrecht


Das Familienrecht ist ein sehr ausgewogenes und breit gefächertes Rechtsgebiet, in welchem es hauptsächlich um die rechtlichen Beziehungen von Mitgliedern einer Familie zueinander und gegenüber Dritten geht.
Hierzu gehören das Eherecht, Scheidungsrecht, Versorgungsausgleichsrecht, die elterliche Sorge für Kinder einschließlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht, Kindesunterhaltsrecht, Ehegattenunterhaltsrecht ( Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt ), Hausratsteilung, Ehewohnungsfragen, Zugewinnausgleich sowie Regelung sonstiger vermögensrechtlicher Ansprüche anlässlich Trennung und Scheidung.

Rechtsanwälte für Familienrecht

Dr. jur. Siegmar Grollmütz
Fachanwalt für Familienrecht


§ Gesellschaftsrecht


Unter Gesellschaftsrecht versteht man das Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks durch Rechtsgeschäft begründet werden.

Im Gesellschaftsrecht wird unterschieden zwischen Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Vereinen und Stiftungen sowie Mischformen von Personen- und Kapitalgesellschaften.

Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht



§ Ordnungswidrigkeitsrecht


Als Ordnungswidrigkeit bezeichnet man gesetzwidriges Verhalten, bei dem das Gesetz die Verhängung einer Geldbuße in einem Bußgeldverfahren vorsieht.

Die einzelnen Ordnungswidrigkeiten sind in einzelnen Gesetzen enthalten. Am bekanntesten sind die Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehrsrecht (z. B. Falschparken).

Für Verkehrsordnungswidrigkeiten besteht ein bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, der Regelsätze für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung beinhaltet.

Rechtsanwälte für Ordnungswidrigkeitsrecht



§ Scheidungsrecht


Das Scheidungsrecht befasst sich hauptsächlich mit der Scheidung der Ehe, aber auch mit den weiteren zwischen den Ehegatten zu regelnden Folgesachen, insbesondere dem Versorgungsausgleich, dem Sorgerecht, dem Umgangsrecht, dem Kindesunterhalt, dem Ehegattenunterhalt, der Hausratsteilung, Ehewohnungsfragen, dem Zugewinnausgleich sowie der Regelung sonstiger vermögensrechtlicher Ansprüche.

Rechtsanwälte für Scheidungsrecht



§ Sozialrecht


Der sozialen Sicherheit und der sozialen Gerechtigkeit dient das Sozialrecht.
Es versucht diese Ziele durch die Gewährung von Sozialleistungen durch die staatlichen Leistungsträger (z. B. ARGE, Rentenversicherer, BAFöG- Amt, Wohngeldstelle) zu verwirklichen.
Das Sozialrecht regelt für jeden Einzelnen die Möglichkeit, in bestimmten Bedarfslagen Sozialleistungen zu beanspruchen.

Rechtsanwälte für Sozialrecht



§ Strafrecht


Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und den Bürgern werden durch das Strafrecht geregelt. Es beinhaltet alle gesetzlichen Vorschriften der staatlichen Strafbefugnis.

Im wesentlichsten unterscheidet man zwischen dem materiellen und formellen Strafrecht.

Materielles Strafrecht: Das materielle Strafrecht legt fest, welche Verhalten bestraft werden, wie Delikte mit Drogen/ Betäubungsmitteln und Steuerstraftaten.

Formelles Strafrecht: Hierdurch wird der Ablauf und die Durchführung des eigentlichen Strafverfahrens bestimmt.

Das Jugendstrafrecht mit seinem Grundsatz "Erziehen statt Strafen" bietet wesentlich mehr Möglichkeiten der Verfahrensbeendigung als das Erwachsenenstrafrecht. Diese besonderen Möglichkeiten im materiellen und prozessualen Recht gilt es im Interesse des Jugendlichen oder Jungerwachsenen zu nutzen und im Zusammenwirken der an der Erziehung des Beteiligten, der Jugendgerichtshilfe, Betreuungsvereine und andere Einrichtungen auszuschöpfen.

Rechtsanwälte für Strafrecht



§ Unterhaltsrecht


Es wird unterschieden zwischen Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt (Trennungs- und nachehelicher Unterhalt). Ehegatten können einander anlässlich Trennung und Scheidung zum Unterhalt verpflichtet sein, sofern Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit vorliegen.

Der Anspruch entsteht mit Geltendmachung, sodass eine zeitnahe anwaltliche Beratung sinnvoll ist.

Rechtsanwälte für Unterhaltsrecht



§ Verkehrsrecht / Verkehrsstrafrecht


Das Verkehrsrecht ist für fast jeden Bürger von Bedeutung, da man täglich mit den typischen Gefahren des Straßenverkehrs konfrontiert wird.

Wichtige Rechtsbereiche des Verkehrsrechtes sind das Verkehrszivilrecht (Verkehrshaftungsrecht, Verkehrsunfallsrecht und Verkehrsstrafrecht) das Versicherungsrecht (u. a. Haftpflichtversicherungsrecht), Fahrerlaubnisrecht, das Verkehrsstrafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht.

Rechtsanwälte für Verkehrsrecht / Verkehrsstrafrecht



§ Versicherungsrecht


Nahezu jeder Bundesbürger hat einen oder mehrere Versicherungsverträge abgeschlossen.

Zu diesen zählen u.a. Sachversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Rechtsschutzversicherungen und Krankenversicherungen.

Tritt der Versicherungsfall ein, gibt es nicht selten Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft.

Das Versicherungsrecht umfasst im Wesentlichen

  • das allgemeine Versicherungsrecht (z.B. Abschluss und Kündigung des Versicherungsvertrages, Vorgehen im Schadensfall),
  • das Recht der Versicherungsaufsicht, das Transport- und Speditionsversicherungsrecht, das Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruch-, Diebstahl- und Bauwesenversicherung),
  • das Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen)
  • das Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht, betrieblichen Haftpflicht, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung)
  • das Rechtsschutzversicherungsrecht sowie
  • das Vertrauensschadens- und Kreditversicherungsrecht

Rechtsanwälte für Versicherungsrecht

Peter Mastaliers
Fachanwalt für Versicherungsrecht


§ Vertragsrecht


Neben dem privatrechtlichen Vertrag gibt es auch den öffentlich-rechtlichen und den völkerrechtlichen Vertrag.

Die nachführenden Ausführungen beziehen sich auf den privatrechtlichen Vertrag.

Ein Vertrag ist eine von zwei oder mehreren Personen geschlossene Übereinkunft.

Als Institut des Privatrechtes dient er der Herbeiführung des von den Parteien gewollten Erfolges.

Der Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärung zu Stande, welche im Allgemeinen als Angebot und Annahme bezeichnet werden.

In Deutschland besteht der Grundsatz der Vertragsfreiheit, d. h., jedem ist es frei gestellt, ob und mit wem und zu welchen Bedingungen er einen Vertrag eingehen will; dies gilt nicht bei einem gesetzlichen Verbot (z. B. bei Sittenwidrigkeit).

Verträge können sowohl Verpflichtungen begründen, als auch unmittelbar Rechtsänderungen bewirken.

Rechtsanwälte für Vertragsrecht



§ Verwaltungsrecht


Rechtsbeziehungen zwischen staatlichen Organen und einzelnen Bürgern, sowie Beziehungen zwischen Behörden untereinander werden im Verwaltungsrecht geregelt.

Es tritt z. B. bei der Erteilung einer Baugenehmigung oder bei dem Erlass eines Rentenbescheids ein.

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§ Zivilrecht


Das Zivilrecht befasst sich mit allen Rechtsbeziehungen von natürlichen und juristischen Personen des privaten Rechts.
Man unterteilt das Privatrecht nochmals in das allgemeine Privatrecht (Bürgerliches Recht) und das Sonderprivatrecht.

Allgemeines Privatrecht: Beinhaltet u. a. Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht.

Sonderprivatrecht: Dieses ist nur für bestimmte Personen anzuwenden, z. B. das Handelsrecht, Arbeitsrecht, Urheberrecht, privates Baurecht etc.