Dr. jur. S.Grollmütz, P.Mastaliers & Partner
Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Sozialrecht und Versicherungsrecht

Service

Aktuell Januar 2023


Arbeitsplatzbewerber bei Betriebsbesichtigung gesetzlich unfallversichert

Eine Arbeitsplatzbewerberin steht bei der Besichtigung des Unternehmens im Rahmen eines eintägigen unentgeltlichen „Kennenlern-Praktikums“ unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das eigene – unversicherte – Interesse der Bewerberin am Kennenlernen des potenziellen zukünftigen Arbeitgebers steht dem Unfallversicherungsschutz kraft Satzung hier nicht entgegen.

Bitte beachten Sie! Nicht bei jeder Berufsgenossenschaft sind Teilnehmer einer Unternehmensbesichtigung unfallversichert.